Das Wort Firmung heißt Stärkung (lat. confirmare = bestärken). Ein Nachfolger der Apostel ruft den Heiligen Geist auf bereits Getaufte herab, damit diese ihr Christsein ernst nehmen und kraftvoller leben können.
Was ist die Firmung?
Die Firmung ist ein Sakrament. Die Firmlinge empfangen dadurch die besondere Kraft des Heiligen Geistes und sollen als Zeugen Christi in Wort und Tat den Glauben verbreiten.
Die Firmung ist - nach Taufe und Erstkommunion - das dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche.
Voraussetzungen und Ablauf der Firmung
Die Taufe ist die Voraussetzung für die Firmung und kann so
auch als „Verstärkung“ der Taufe betrachtet werden. Durch die Firmung wird die Taufe erst vollendet bzw. besiegelt.
Die Vorbereitung auf die Feier findet in Firmgruppen statt. Im Rahmen des Festes wirst du dann mit geweihtem Chrisamöl gesalbt. Der Bischof oder ein eigens für die Firmung beauftragter Priester zeichnet damit ein Kreuz auf deine Stirn und spricht: „Sei besiegelt mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist“.
Firmalter:
In der Diözese St. Pölten ist das Mindestalter 12 Jahre.
Wer kann Firmpate/Firmpatin werden?
Der Firmpate/die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, das heißt er muss getauft, gefirmt und falls verheiratet kirchlich verheiratet sein.
Er/sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Er/sie soll an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können und selbst aktiv den Glauben leben. Der Vater oder die Mutter des Firmlings können nicht Firmpate sein.
Im Kirchenrecht von 1983 ist empfohlen, dass diesen Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - dieselbe Person übernimmt, die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.
Die Firmvorbereitung beginnt am Freitag, 29. September 2023,
18.30 Uhr im Pfarrheim Großgöttfritz mit einem Informationsabend.
Eingeladen sind Firmkandidaten und Eltern! Wir freuen uns auf EUCH!